Vereinsstatut

SATZUNG

„Richard-Röber-Chor e.V. Gesau

vom 28.11.2008

§ 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr

1) Der Verein trägt den Namen „Richard-Röber-Chor e.V."

2) Er hat den Sitz in Glauchau-Gesau.

3) Er soll in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichtes eingetragen werden.

4) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Vereinszweck

1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige bzw. mildtätige Wohlfahrtszwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung 1977 (§§ 51 ff. AO) in der jeweils gültigen Fassung.

2) Zweck des Vereins ist die Förderung und Pflege des Liedgutes innerhalb eines gemischten Volkschores. Ferner ist unser Anliegen, allen Menschen, auch solchen mit Behinderung jeglicher Art und sozial benachteiligten Menschen eine Möglichkeit zu geben, am kulturellen Leben teilzunehmen. Dies soll vor allem generationsübergreifend stattfinden.

3) Zur Verwirklichung der vorgenannten Zwecke wird der Verein vor allem wie folgt tätig: Der Verein entfaltet eine rege Veranstaltungstätigkeit. Er veranstaltet Konzerte, Kunstfahrten, Vorträge, Diskussionen und Workshops.

§ 3 Selbstlosigkeit

1) Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

2) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins dürfen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitt des Vereins erhalten.

3) Es dürfen keine Personen, Gruppen oder Institutionen durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

4) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

§ 4 Mitgliedschaft

1) Mitglied des Vereins kann jede natürlich Person werden, die seine Ziele unterstützt.

2) Über den Antrag auf Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand.

3) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.

4) Der Austritt eines Mitglieds ist nur zum Ende eines Quartals möglich. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten.

5) Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins schwer verstoßen hat oder trotz Mahnung mit dem Beitrag für ein Jahr im Rückstand bleibt, so kann es durch den Vorstand mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden.

Dem Mitglied muss vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Rechtfertigung bzw. Stellungnahme gegeben werden.

Gegen den Ausschließungsbeschluss kann innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Mitteilung des Ausschlusses die nächste Mitgliederversammlung angerufen werden, die abschließend entscheidet.

G e b ü h r e n o r d n u n g

Stand 28.11.2008

1. Der Mitgliedsbeitrag für natürliche Personen über 18 Jahre kann nach

eigenem Ermessen gewählt werden, muss jedoch mindestens 2,00 € / Monat

betragen. Minderjährige hingegen sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

beitragsbefreit.

2. Mitgliedschaften für Firmen, Organisationen, etc. müssen gesondert vereinbart

werden. Der Mindestbeitrag/Jahr liegt bei 150,00 €.

3. Für Schüler, Studenten und Rentner gilt der ermäßigte Beitragssatz von 15,00€/Jahr.

4. Es gelten nur volle Jahresmitgliedschaften.

5. Die Zahlung erfolgt jährlich und ist im Voraus fällig.

6. Da der Verein "Richard-Röber-Chor Gesau" gemeinnützig ist,

können Mitgliedsbeiträge und Spenden steuerlich abgesetzt werden.